Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsstättenverordnung
dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Das betrifft unter anderem die Raumabmessungen, Fußböden, Dächer, Fenster, Türen und Verkehrswege, sowie Fahrsteige, die Laderampen und Steigleitern, Absturz, Entstehungsbrände, Flucht- und Rettungswege, klimatischen Verhältnisse mit Raumtemperatur und Lüftung sowie die Beleuchtung und den Lärm, Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts- und Erst-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte im Freien liegende Arbeitsstätten sowie für Baustellen, Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Arbeitsschutz APP's mobile, effiziente, einfache Lösungen
Weitere Unterstützung bei der Einrichtung von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen erhalten Sie von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit, und dem Arbeitsmedizinischen-Dienst.