Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen beurteilen – eine gesetzliche Pflicht!
Die Gefährdungsbeurteilungist eine gesetzliche Pflicht (§ 5 ArbSchG), aber vor allem eine Chance, vorausschauend für den Betrieb richtige Entscheidungen zu treffen. § 5 (1) des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fordert, dass durch „eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen“ zu ermitteln ist, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.