Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsmedizin und sicherheitstechnische Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Dabei hängt die Art der Betreuung von der Anzahl der ersten ab, wobei Unternehmen bis zu 50 die Regelbetreuung oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen können. Unternehmen mit mehr als 50 fallen vollständig unter die Regelbetreuung. Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 sieht die Regelbetreuung keine festen Einsatzzeiten vor.