Arbeitsmedizin
Arbeitsmediziner und Betriebsärzte
Jedes Unternehmen mit weniger einer / m Berechtigten hat, auf Basis der Grundlage Grundlage, eine betriebsärztliche Betreuung vorzuweisen .
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die betriebsärztliche Betreuung sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die DGUV Vorschrift 2 (Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Arbeitsmediziner und Betriebsärzte tragen zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Leistungsenden bei. Sie erkennen und arbeiten arbeitsbedingte Zustände, Rechte und Mitarbeiter im Unternehmen bei Fragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Verwaltung.
Wir haben Sie gern zu allen Themen unverbindliche Angebote an .
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