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Anforderungen zur Bildschirmarbeit

Avatar of hdiemervon hdiemer - 08. April 2021

Die Arbeitsstättenverordnung regelt auch die Arbeit an Bildschirmgeräten mit allgemeinen Anforderungen zur Bildschirmarbeit. Die Regelungen umfassen einerseits die technischen Mindestanforderungen an Bildschirmgeräte, den Bildschirmarbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, andererseits aber auch die Softwaregestaltung und die Arbeitsorganisation. um auch psychomentale Belastungen zu erfassen. Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bildschirmarbeit so zu organisieren, dass einseitige Belastungen vermieden werden.

Zur Vermeidung von Unfällen gibt die Verordnung geeignete Maßnahmen bzw. Schutzziele für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten vor.