Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung physische und psychische Belastung
von hdiemer - 09. April 2021
Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet, die Gefahren für die physische und psychische Gesundheit aus der Arbeit strukturiert zu ermitteln und basierend darauf geeignete Maßnahmen zur Verringerung oder gar Beseitigung der Gefahren zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen und schließt nach der Umsetzung der Maßnahmen auch die Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung ein.