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Sofort-Arbeitsschutz
DGUV Vorschrift 2 "Betreuung"

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Betreuungsarten

Avatar of hdiemervon hdiemer - 09. April 2021

Mit dem Inkrafttreten der UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) gibt es für Betriebe entscheidende Modifikationen bei der Ermittlung der erforderlichen Zeiten für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Allgemeine Grundlagen Der Umfang der gesamten Betreuung von BA und Sifa im zu betreuenden Betrieb setzt sich stets als Summe aus der Einsatzzeit für die Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Sie wird in Stunden pro Beschäftigem/r und Jahr angegeben.