DGUV Vorschrift 2 "Betreuung"
Grundbetreuung Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Die Grundbetreuung nach der UVV ist eine feste Einsatzzeit, die die Gefährdungssituation des Wirtschaftszweigs berücksichtigt und damit einer der drei Betreuungsgruppen zugeordnet ist. Die Betreuungsgruppe ergibt sich nach Wirtschaftszweig (WZ). Die entsprechend der Betreuungsgruppe für die Grundbetreuung ermittelte jährliche Einsatzzeit ist zwischen BA und Sifa für den jeweiligen Betrieb aufzuteilen. Dies kann der Unternehmer selbst festlegen. Er muss jedoch darauf achten, dass der Mindestanteil je Leistungserbringer 20 %, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./pro Jahr beträgt. Er soll sich mit beiden Leistungserbringern beraten und hat die betriebliche Mitarbeitervertretung (Betriebsrat/ Personalrat) zu beteiligen.