Gefährdungsbeurteilung Corona-Pandemie
Gefährdungsbeurteilung an Pandemiesituation anpassen
Gefährdungsbeurteilung – jetzt besonders wichtig.
An Pandemiesituation anpassen
Die Gefährdungsbeurteilung ist jetzt zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, das besagt auch die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesarbeitsministeriums. Um das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen um spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen. Das kann beispielsweise häufigeres Lüften oder eine Entzerrung der Pausenzeiten sein.