DGUV Vorschrift 2 "Betreuung"
Arbeitsschutz organisieren – Pflichtaufgabe der Unternehmen
In der DGUV-Vorschrift 2 ("Unfallverhütungsvorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit") ist geregelt, dass jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen muss.
Funktionierender Arbeitsschutz ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht.