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Sofort-Arbeitsschutz
Corona-Pandemie

Informationen zu Corona-Schnelltests im Betrieb

Avatar of hdiemervon hdiemer - 21. April 2021

Nach der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verpflichtet, Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal pro Woche ein Schnelltest-Angebot zu machen. Besonders gefährdeten Beschäftigten, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sind mindestens zwei Test pro Woche anzubieten.

Den Betrieben stehen zwei Möglichkeiten zur Testung von Beschäftigten zur Verfügung:

  • Bei den Point-of-Care-Antigen-Schnelltests (Schnelltest) führt geschultes Personal die Probeentnahme im Betrieb durch. Die Auswertung erfolgt in der Regel nach 15 bis 30 Minuten – je nach Hersteller vor Ort. Hierbei sind spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen.
    Liste der Schnelltests (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))
  • Die Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) – kann jede/r Beschäftigte am Arbeitsort oder zu Hause selbst durchführen – die Auswertung erfolgt ebenfalls in der Regel nach 15 bis 30 Minuten – je nach Hersteller.
    Liste der Selbsttests (BfArM)