Arbeitsmedizin
Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin
Gesetzliche Aufgaben für Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, das unter anderem einen nicht abschließenden Katalog betriebsärztlicher Aufgaben enthält, aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.