Arbeitssicherheit
Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten
Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten können gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Insbesondere werden Brandschutzbeauftragte z.B. für folgende Sonderbauten gefordert: Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser.