Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen
Das ArbSchG verlangt in §2 vom Arbeitgeber Schritte zur menschengerechten Arbeitsgestaltung als Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Hierunter fallen auch psychische Faktoren. Als ein zentrales Instrument wird in §5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Verringern von physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen an Bildschirmarbeitsplätzen sind die Sicherheitsund Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen (§3 BildschArbV).