Gefährdungsbeurteilung
Bedarfsanalyse, Gefährdungsermittlung, Gefährdungsbeurteilung
von hdiemer - 05. Juni 2021
Die Gefährdungsermittlung und -beurteilung wird vom Gesetzgeber im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes gefordert und ist Aufgabe des Arbeitgebers. Betriebs-und Personalräte haben ein Recht auf Mitbestimmung. Unterstützend können betriebliche Experten mitwirken, insbesondere der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Unverzichtbar für das Gelingen ist die gründliche Bedarfsanalyse im Vorfeld.